Wie sieht gute stationäre Pflege aus und wie viel Personal wird dafür benötigt? Die Antworten auf diese Fragen soll ein Modellprogramm der Universität Bremen und weiterer Partner finden. Dessen Ergebnisse fließen in die Vorbereitungen für die zukünftige Pflege-Gesetzgebung des Bundes ein. Bundesweit sind zehn ausgesuchte Pflegeeinrichtungen an dem Projekt beteiligt. Eine davon sind die Seniorenstifte der Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg.
Bereits 2020 haben die Forscherinnen und Forscher der Universität Bremen ein neues Verfahren entwickelt, mit dem der Personalbedarf in stationären Pflegeinrichtungen künftig einheitlich und bedarfsgerecht geplant werden kann. Dieses neue Personalbemessungsverfahren ermöglicht es, den Bedarf an Pflegefachkräften sowie Pflegehilfs- und Assistenzkräften in vollstationären Pflegeeinrichtungen abhängig von der Verteilung der Pflegegrade der jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner zu berechnen.
Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) wurden sie anschließend vom GKV-Spitzenverband und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beauftragt, das neue Konzept im Rahmen eines Modellprogramms in der Praxis zu testen. Dafür wurden bundesweit zehn Pflegeeinrichtungen, unter ihnen die Seniorenstifte der Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg, ausgewählt, in denen das Verfahren eingesetzt und erprobt wird.
Personalplanung erstmals nach echtem Bedarf
Die Wissenschaftler wollen jetzt herausfinden, welche Auswirkungen ihr entwickeltes Konzept auf die Pflegequalität im Alltag hat. In der Praxis soll damit erstmals das Personal am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet und dabei auch die Qualifikation der Mitarbeiter berücksichtigt werden. Das klingt selbstverständlich, wäre aber tatsächlich eine Innovation in der Pflege.
Diese neue Methode für den Einsatz von Pflegepersonal sollen sicherstellen, dass Fachkräfte und Pflegehelfer passend zu den Pflegegraden der Bewohner eingesetzt werden. Das bedeutet, dass der Einsatz von Fachkräften besser organisiert wird, damit immer die passend qualifizierten Fachkräfte in ausreichender Zahl für die Bedürfnisse der Bewohner verfügbar sind. Die Forscher prognostizieren, dass die Qualität der Pflegeversorgung durch das Konzept eines qualifikationsorientierten Personaleinsatzes in der stationären Langzeitpflege erheblich verbessert wird.
Zusätzlich erwarten sie positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und die Zufriedenheit der Pflegekräfte. Im Rahmen des Modellprogramms wird das Konzept nun praktisch erprobt, einschließlich begleitender Maßnahmen zur Organisations- und Personalentwicklung sowie der Digitalisierung und technischer Tools.
Begleitung im Alltag, Bewohner und Pflegekräfte werden befragt
Im Rahmen dieses Vorhabens erhält die ausgewählte Seniorenpflegeeinrichtung in den Pfeifferschen Stiftungen eine erhöhte Personalausstattung, die auf den bisherigen Ergebnissen der Universität Bremen basiert. Während des Projekts werden die Pflegekräfte von den Forschern regelmäßig bei ihrer Arbeit begleitet. Durch genaue Protokollierung der Arbeit und Ergebnisse sowie Befragungen der Pflegekräfte und Bewohner möchte man herausfinden, ob und wie die Erwartungen des neuen Konzepts erfüllt werden.
Auch sollen Probleme bei der bisherigen Personalausstattung in der Pflege erkannt und für zukünftige Vorgaben verbessert werden. Auf Basis der Erkenntnisse des Modellprogramms wird eine Strategie entwickelt, um das erprobte Konzept bundesweit umzusetzen. Die abschließenden Ergebnisse fließen schließlich in die Entwürfe für die zukünftige Pflege-Gesetzgebung des Bundes ein. Das Modellprogramm wird bis Mitte 2025 durchgeführt.
Christian Rausch, Leiter der Seniorenstifte der Pfeifferschen Stiftungen, ist stolz auf die Beteiligung seiner Einrichtung an diesem wegweisenden Projekt. »Wir empfinden es als Auszeichnung, bundesweit als eine von nur zehn Einrichtungen für dieses Projekt ausgewählt worden zu sein. Die Ergebnisse werden wahrscheinlich Einfluss auf die künftige Gesundheits- und Pflegegesetzgebung haben. Was bei uns und mit unseren Fachkräften und Bewohnern erarbeitet wird, bestimmt damit auch, wie die Arbeit in stationären Pflegeeinrichtungen in Zukunft aussieht und welche Qualität sie haben wird.«
»Wir empfinden es als Auszeichnung, bundesweit als eine von nur zehn Einrichtungen für dieses Projekt ausgewählt worden zu sein.«
Hintergrund:
Im Rahmen des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) hat der GKV-Spitzenverband vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, die wissenschaftlich gestützte Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des von der Universität Bremen entwickelten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in vollstationären Pflegeinrichtungen zu veranlassen. Das auf diesem Auftrag basierende Modellprogramm zur Personalbemessung gemäß § 8 Absatz 3b SGB XI wird durch ein Begleitgremium beraten. Die Umsetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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